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Flashmob im U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg gegen sog. "Verdachtsunabhaengige Kontrollen".
Anlass fuer den Flashmob war die Entscheidung des OVG Koblenz, wonach es der Bundespolizei bei sog. "verdachtsunabhaengigen" Kontrollen erlaubt ist, Menschen nur aufgrund der Hautfarbe, Herkunft
oder Religion zu kontrollieren, zu durchsuchen und abzufu?hren. Diese als racial profiling bekannte
Praxis der Polizei ist auch in Berlin Alltag. An sog. "kriminalitaetsbelasteten Orten", wie u.a. dem Kottbusser Tor, dem Hermannplatz, dem Alexanderplatz darf die Berliner Polizei
diese vielfach kritisierten Kontrollen durchfuehren, die vor allem gegen Menschen mit dunkler Hautfarbe gerichtet sind.
5.5.2012, Berlin
Copyright: Christian-Ditsch.de
[Inhaltsveraendernde Manipulation des Fotos nur nach ausdruecklicher Genehmigung des Fotografen. Vereinbarungen ueber Abtretung von Persoenlichkeitsrechten/Model Release der abgebildeten Person/Personen liegen nicht vor. NO MODEL RELEASE! Nur fuer Redaktionelle Zwecke. Don't publish without copyright Christian-Ditsch.de, Veroeffentlichung nur mit Fotografennennung, sowie gegen Honorar, MwSt. und Beleg. Konto: I N G - D i B a, IBAN DE58500105175400192269, BIC INGDDEFFXXX, Kontakt: post@christian-ditsch.de
Bei der Bearbeitung der Dateiinformationen darf die Urheberkennzeichnung in den EXIF- und IPTC-Daten nicht entfernt werden, diese sind in digitalen Medien nach §95c UrhG rechtlich geschuetzt. Der Urhebervermerk wird gemaess §13 UrhG verlangt.]
Anlass fuer den Flashmob war die Entscheidung des OVG Koblenz, wonach es der Bundespolizei bei sog. "verdachtsunabhaengigen" Kontrollen erlaubt ist, Menschen nur aufgrund der Hautfarbe, Herkunft
oder Religion zu kontrollieren, zu durchsuchen und abzufu?hren. Diese als racial profiling bekannte
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