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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verhandelte am Mittwoch den 28. September 2022 in erster Sitzung ueber die Gueltigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021.
Von insgesamt 35 beim Landesverfassungsgerichtshof eingereichten Einspruechen gegen die Berliner Wahlen sollen zunaechst vier verhandelt werden. Dabei handelt es sich um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der Parteien Spasspartei "Die PARTEI" und der rechtsextremen AfD. Da diese Verfahren geeignet sind, alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken, wird ueber weitere Wahlpruefungsantraege zu einem spaeteren Zeitpunkt entschieden.
Aufgrund des grossen oeffentlichen Interesses fand die Gerichtsverhandlung in einem Hoersaal der Freien Universitaet Berlin statt.
Im Bild: Prozessbeteiligte und die Verfassungsrichter vor Prozessbeginn.
28.9.2022, Berlin
Copyright: Christian-Ditsch.de
Von insgesamt 35 beim Landesverfassungsgerichtshof eingereichten Einspruechen gegen die Berliner Wahlen sollen zunaechst vier verhandelt werden. Dabei handelt es sich um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der Parteien Spasspartei "Die PARTEI" und der rechtsextremen AfD. Da diese Verfahren geeignet sind, alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken, wird ueber weitere Wahlpruefungsantraege zu einem spaeteren Zeitpunkt entschieden.
Aufgrund des grossen oeffentlichen Interesses fand die Gerichtsverhandlung in einem Hoersaal der Freien Universitaet Berlin statt.
Im Bild: Prozessbeteiligte und die Verfassungsrichter vor Prozessbeginn.
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