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2019/06/14 Justitz | Prozess | § 219a { 23 images } Created 14 Jun 2019

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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild vlnr.: Bettina Gaber und Verena Weyer vor dem Prozess.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
Copyright: Christian-Ditsch.de<br />
[Inhaltsveraendernde Manipulation des Fotos nur nach ausdruecklicher Genehmigung des Fotografen. Vereinbarungen ueber Abtretung von Persoenlichkeitsrechten/Model Release der abgebildeten Person/Personen liegen nicht vor. NO MODEL RELEASE! Nur fuer Redaktionelle Zwecke. Don't publish without copyright Christian-Ditsch.de, Veroeffentlichung nur mit Fotografennennung, sowie gegen Honorar, MwSt. und Beleg. Konto: I N G - D i B a, IBAN DE58500105175400192269, BIC INGDDEFFXXX, Kontakt: post@christian-ditsch.de<br />
Bei der Bearbeitung der Dateiinformationen darf die Urheberkennzeichnung in den EXIF- und  IPTC-Daten nicht entfernt werden, diese sind in digitalen Medien nach §95c UrhG rechtlich geschuetzt. Der Urhebervermerk wird gemaess §13 UrhG verlangt.]
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild vlnr.: Verena Weyer und Bettina Gaber vor dem Prozess.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild vlnr.: Bettina Gaber und Verena Weyer vor dem Prozess.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild vlnr.: Bettina Gaber und Verena Weyer vor dem Prozess.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild: Frauen- und Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen den Prozess vor dem Gerichtsgebaeude.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild: Frauen- und Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen den Prozess vor dem Gerichtsgebaeude.<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild: Frauen- und Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen den Prozess vor dem Gerichtsgebaeude.<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild vlnr.: Verena Weyer und Bettina Gaber vor dem Prozess.<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild: Frauen- und Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen den Prozess vor dem Gerichtsgebaeude.<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild: Frauen- und Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen den Prozess vor dem Gerichtsgebaeude.<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild: Frauen- und Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen den Prozess vor dem Gerichtsgebaeude.<br />
Rechts vor dem Transparent vlnr.: Verena Weyer und Bettina Gaber.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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Im Bild: Bettina Gaber auf dem Weg in den Gerichtssaal.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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[Inhaltsveraendernde Manipulation des Fotos nur nach ausdruecklicher Genehmigung des Fotografen. Vereinbarungen ueber Abtretung von Persoenlichkeitsrechten/Model Release der abgebildeten Person/Personen liegen nicht vor. NO MODEL RELEASE! Nur fuer Redaktionelle Zwecke. Don't publish without copyright Christian-Ditsch.de, Veroeffentlichung nur mit Fotografennennung, sowie gegen Honorar, MwSt. und Beleg. Konto: I N G - D i B a, IBAN DE58500105175400192269, BIC INGDDEFFXXX, Kontakt: post@christian-ditsch.de<br />
Bei der Bearbeitung der Dateiinformationen darf die Urheberkennzeichnung in den EXIF- und  IPTC-Daten nicht entfernt werden, diese sind in digitalen Medien nach §95c UrhG rechtlich geschuetzt. Der Urhebervermerk wird gemaess §13 UrhG verlangt.]
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild: Verena Weyer auf dem Weg in den Gerichtssaal.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild vlnr.: Verena Weyer und ihr Verteidiger Stefan Koenig; rechts: Bettina Gaber. Hinten rechts die Richterin Christine Mathiak.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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    D19D0614ProzessParagraf219a113630.jpg
  • Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.<br />
Im Bild vlnr.: Verena Weyer und ihr Verteidiger Stefan Koenig; rechts: Bettina Gaber. Hinten rechts die Richterin Christine Mathiak.<br />
14.6.2019, Berlin<br />
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