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2013/04/12 Berlin | Trauerkundgebung für Zwangsraeumungsopfer { 25 images } Created 12 Jun 2014

Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.
12.4.2013, Berlin
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  • Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.<br />
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
Im Bild: Die Polizei hat den Bereich um das ehemalige Wohnhaus der Verstorbenen weitraeumig abgesperrt.<br />
12.4.2013, Berlin<br />
Copyright: Christian-Ditsch.de<br />
[Inhaltsveraendernde Manipulation des Fotos nur nach ausdruecklicher Genehmigung des Fotografen. Vereinbarungen ueber Abtretung von Persoenlichkeitsrechten/Model Release der abgebildeten Person/Personen liegen nicht vor. NO MODEL RELEASE! Don't publish without copyright Christian-Ditsch.de, Veroeffentlichung nur mit Fotografennennung, sowie gegen Honorar, MwSt. und Beleg. Konto:, I N G - D i B a, IBAN DE58500105175400192269, BIC INGDDEFFXXX, Kontakt: post@christian-ditsch.de<br />
Urhebervermerk wird gemaess Paragraph 13 UHG verlangt.]
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  • Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.<br />
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
Im Bild: Die Polizei warnt die Bewohner in dem Bereich um das ehemalige Wohnhaus mit einer "Mieterinformation" vor der Trauerkundgebung.<br />
12.4.2013, Berlin<br />
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  • Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.<br />
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
12.4.2013, Berlin<br />
Copyright: Christian-Ditsch.de<br />
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  • Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.<br />
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
Im Bild: Die Polizei hat den Bereich um das ehemalige Wohnhaus der Verstorbenen weitraeumig abgesperrt.<br />
12.4.2013, Berlin<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
Im Bild: Die Polizei hat den Bereich um das ehemalige Wohnhaus der Verstorbenen weitraeumig abgesperrt.<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
Im Bild: Die Polizeibeamte einer psychologische geschulten Diskussionseinheit versuchen vergeblich den Trauernden die Rechtmaessigkeit der Zwangsraeumung zu vermitteln.<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
Im Bild: Die Polizei hat den Bereich um das ehemalige Wohnhaus der Verstorbenen abgesperrt. Trauernde durften nur einzeln oder zu zweit und in Polizeibegleitung Blumen vor dem Wohnhaus ablegen.<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
Im Bild: Die Polizei hat den Bereich um das ehemalige Wohnhaus der Verstorbenen abgesperrt. Trauernde durften nur einzeln oder zu zweit und in Polizeibegleitung Blumen vor dem Wohnhaus ablegen.<br />
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Im Bild: Die Polizei hat den Bereich um das ehemalige Wohnhaus der Verstorbenen abgesperrt. Trauernde durften nur einzeln oder zu zweit und in Polizeibegleitung Blumen vor dem Wohnhaus ablegen.<br />
12.4.2013, Berlin<br />
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Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
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12.4.2013, Berlin<br />
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[Inhaltsveraendernde Manipulation des Fotos nur nach ausdruecklicher Genehmigung des Fotografen. Vereinbarungen ueber Abtretung von Persoenlichkeitsrechten/Model Release der abgebildeten Person/Personen liegen nicht vor. NO MODEL RELEASE! Don't publish without copyright Christian-Ditsch.de, Veroeffentlichung nur mit Fotografennennung, sowie gegen Honorar, MwSt. und Beleg. Konto:, I N G - D i B a, IBAN DE58500105175400192269, BIC INGDDEFFXXX, Kontakt: post@christian-ditsch.de<br />
Urhebervermerk wird gemaess Paragraph 13 UHG verlangt.]
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  • Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.<br />
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
12.4.2013, Berlin<br />
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  • Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.<br />
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
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  • Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.<br />
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
12.4.2013, Berlin<br />
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  • Trauerkundgebung fuer Rosemarie Fliess.<br />
Die 67jaehrige Rosemarie Fliess wurde am 9. April 2013 auf Begehren ihrer Vermieterin und mit gerichtlicher Genehmigung aus ihrer Wohnung in Berlin-Wedding zwangsgeraeumt. Dies geschah obwohl aerztlich attestiert war, dass dies fuer schwerbehinderte und kranke Frau gesundheitlich nicht zumutbar sei. Zudem gab es amtliche Zugesicherung fuer die Uebernahme ihrer Miete. Zwei Tage nach der Zwangsraeumung verstarb Rosemarie Fliess in der Nacht zum 12. April in einer Obdachlosen-Waermestube.<br />
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