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Justitz | Prozess | § 219a
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Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.
14.6.2019, Berlin
Copyright: Christian-Ditsch.de
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