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Justitz | Prozess | § 219a
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Prozess gegen die Berliner Gynaekologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer am Freitag den 14. Juni 2019 vor dem Amtsgericht Berlin. Die Aerztinnen sollen auf ihrer Internetseite fuer Schwangerschaftsabbrueche geworben und damit gegen das Werbeverbot fuer Schwangerschaftsabbrueche verstossen haben. Bettina Gaber und Verena Weyer hatten auf ihrer Homepage ihrer Praxis angegeben, dass ein medikamentoeser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch zu den Leistungen gehoere.
Im Bild vlnr.: Bettina Gaber und Verena Weyer vor dem Prozess.
14.6.2019, Berlin
Copyright: Christian-Ditsch.de
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Bei der Bearbeitung der Dateiinformationen darf die Urheberkennzeichnung in den EXIF- und IPTC-Daten nicht entfernt werden, diese sind in digitalen Medien nach §95c UrhG rechtlich geschuetzt. Der Urhebervermerk wird gemaess §13 UrhG verlangt.]
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