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Politik | Kundgebung 3. Geschlecht
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Die Bundesvereinigung Trans* veranstaltete am Donnerstag den 5. Juli 2018 vor dem Bundestag zusammen mit Bundestagsabgeordeneten der FDP, der SPD, der Gruenen und der Linkspartei ihre Auftaktaktion zur Kampagne "Gleiches Recht fuer jedes Geschlecht! - Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur dritten Option!".
Laut Verfassungsgericht muss der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 entweder die Moeglichkeit eines positiven dritten Geschlechtseintrags ermoeglichen oder auf die Registrierung des Geschlechts ganz verzichten. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Moeglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags vorsieht – allerdings nur fuer Personen, die mit einer aerztlichen Bescheinigung nachweisen koennen, dass bei ihnen eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt. Damit wird der Zugang nur denjenigen eroeffnet, die bestimmte medizinische Diagnosen haben.
In mittlerweile sechs Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz (TSG) in grossen Teilen fuer verfassungswidrig erklaert und eine Reform angemahnt.
Die Bundesvereinigung Trans* fordert:
- Die Anpassung der deutschen Gesetzgebung an europaeische und internationale Menschenrechtsstandards!
- Das Recht auf Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags fuer alle!
- Die Anerkennung des breiten Spektrums trans*- und intergeschlechtlicher Lebensweisen!
- Einen Gesetzentwurf, der auf Selbstbestimmung basiert und endlich menschenrechtskonform der Geschlechtervielfalt von trans* und inter* Menschen Rechnung traegt!
05.7.2018, Berlin
Copyright: Christian-Ditsch.de
[Inhaltsveraendernde Manipulation des Fotos nur nach ausdruecklicher Genehmigung des Fotografen. Vereinbarungen ueber Abtretung von Persoenlichkeitsrechten/Model Release der abgebildeten Person/Personen liegen nicht vor. NO MODEL RELEASE! Nur fuer Redaktionelle Zwecke. Don't publish without copyright Christian-Ditsch.de, Veroeffentlichung nur mit Fotografennennung, sowie gegen Honorar, MwSt. und Bele
Laut Verfassungsgericht muss der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 entweder die Moeglichkeit eines positiven dritten Geschlechtseintrags ermoeglichen oder auf die Registrierung des Geschlechts ganz verzichten. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Moeglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags vorsieht – allerdings nur fuer Personen, die mit einer aerztlichen Bescheinigung nachweisen koennen, dass bei ihnen eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt. Damit wird der Zugang nur denjenigen eroeffnet, die bestimmte medizinische Diagnosen haben.
In mittlerweile sechs Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz (TSG) in grossen Teilen fuer verfassungswidrig erklaert und eine Reform angemahnt.
Die Bundesvereinigung Trans* fordert:
- Die Anpassung der deutschen Gesetzgebung an europaeische und internationale Menschenrechtsstandards!
- Das Recht auf Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags fuer alle!
- Die Anerkennung des breiten Spektrums trans*- und intergeschlechtlicher Lebensweisen!
- Einen Gesetzentwurf, der auf Selbstbestimmung basiert und endlich menschenrechtskonform der Geschlechtervielfalt von trans* und inter* Menschen Rechnung traegt!
05.7.2018, Berlin
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